AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet – vertreten durch den Inhaber Günther Dorn – (im folgenden “marketingmensch” genannt) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn Aufträge an marketingmensch vergeben werden. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Alle Grafik- und Design-Aufträge sind Urheberwerkverträge, die dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht an den Werkleistungen einräumen. Es wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Gemäß dem Urheberrechtsgesetz bestimmt sich nach dem zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten sich das Nutzungsrecht erstreckt. Werden die Werkleistungen davon abweichend in größerem Umfang oder anders genutzt, so ist der Kunde auch dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt.
1.2 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.3 Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.4 Entwürfe und Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
1.5 Die Entwürfe und Designs dürfen ohne schriftliche Einwilligung weder verändert noch nachgemacht werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt zu einer Vertragsstrafe in Höhe der nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung.
1.6. marketingmensch überträgt dem Auftraggeber für erstellte grafische und textliche Produkte und Dienstleistungen die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Übertrag von Eigentumsrechten ist grundsätzlich nicht Gegenstand eines Geschäftsverhältnisses.
1.7. marketingmensch bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.8. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen marketingmensch und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.9. marketingmensch hat das Recht, auf Verlangen auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, marketingmensch eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von marketingmensch, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.10. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber marketingmensch 5 bis 10 einwandfreie Muster unentgeltlich. marketingmensch ist berechtigt, diese Muster oder deren digitales Äquivalent als Referenz zu verwenden.
1.11. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
1.12. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den vollen Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
1.13. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
2. Angebote/ Zahlungsbedingungen
2.1. Im Angebot wird eine geschätzte Arbeitszeit in Stunden sowie der gültige Stundensatz bzw. die eingeholten Kostenvoranschläge für Leistungen Dritter (Zulieferer) angegeben. Die geschätzte Arbeitszeit darf um max. 10 % überschritten werden ohne, daß marketingmensch zusätzliche Kosten geltend machen kann.
2.2 Bei Abweichungen von den kalkulierten Arbeitszeiten oder Aufwänden oder Kosten Dritter (Zulieferer) von über 10% wird der Auftraggeber unverzüglich von marketingmensch unterrichtet und erhält ein neues Angebot.
2.3. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der bei Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuer und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen, soweit nicht anders vereinbart. Das Mahnwesen und die Berechnung der Verzugszinsen halten sich an das “Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen”.
2.4. Die Vergütungen sind bei erbrachter Leistung fällig. Wird die Leistung in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens 30 %der Gesamtvergütung beträgt.
2.5. Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu zahlen. Hierfür ist der Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) anzuwenden.
2.6. Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 4 Wochen nach Abgabedatum.
2.7 Zieht der Auftraggeber einen erteilten Auftrag vor Vollendung des Werkes zurück, kann der Auftragnehmer unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, pasuchal 30 % des Rechnungsbetrages (Nettoentgeltes) für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
3. Lieferung/Mitwirkungspflicht
3.1 marketingmensch liefert in dem angebotenen und/oder bestätigten Zeitraum die geschuldete Leistung. Ist marketingmensch auf die Mitwirkung des Auftraggebers angewiesen, z. B. durch Lieferung von Ausgangsmaterial in der angeforderten Form, Briefing, Freigabe, etc.. so verpflichtet sich der Auftraggeber zu dieser Mitwirkung.
3.2 Erfolgt die Mitwirkung nicht im von marketingmensch benötigten Zeitraum oder Umfang, so entläßt der Auftraggeber marketingmensch aus der Haftung für alle Folgen und eventuelle Nachteile, die sich daraus ergeben. Dadurch eventuell zusätzlich entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
4. Fremdleistungen
4.1. marketingmensch ist berechtigt, bei einem weiteren Unternehmen die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen quasi als Vermittler zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber nunmehr die AGB’s des Fremdanbieters. Dies ist insbesondere der Fall bei der Vermittlung von Speicherplatz, Domainbeantragung, kurzum Webhosting.
4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von marketingmensch abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, marketingmensch im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
5. Eigentum, Rückgabepflicht
5.1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
5.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6. Herausgabe von Daten
6.1. marketingmensch ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, daß marketingmensch ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.2. Hat marketingmensch dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von marketingmensch verändert werden.
6.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
6.4. marketingmensch haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von marketingmensch ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
7. Haftung / Inhalte
7.1 marketingmensch haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2 Die Höhe der Haftung beschränkt sich auf die im Vertrag niedergelegten Leistungen, die bei Vertragsschluß vernünftigerweise vorhersehbar waren. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, haftet marketingmensch maximal bis zur dreifachen Auftragssumme.
7.3. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.4. Mit der Abnahme des Auftrages bzw. von Teilaufträgen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.5 marketingmensch haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.6 Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller marketingmensch übergebenen Vorlagen berechtigt ist und daß diese Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber marketingmensch im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
7.7 Die von marketingmensch gelegten Links auf der eigenen WebSite oder auf derer von Auftraggebern haben inhaltlich nichts mit der Meinung von marketingmensch zu tun. marketingmensch ist weder an der Erstellung des äußeren Erscheinungsbildes noch an der Erstellung der Inhalte verlinkter WebSiten beteiligt gewesen. Für deren Inhalte lehnt marketingmensch jegliche Haftung ab.
7.8 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei marketingmensch geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.9 marketingmensch bewahrt Stillschweigen über Informationen und Daten des Kunden und gibt diese nicht an Dritte weiter. Der Kunde verpflichtet sich gleichzeitig, Informationen und Daten von marketingmensch nicht an Dritte weiter zu geben.
8. Schlußbestimmungen
8.1 Gerichtsstand ist der Sitz von marketingmensch: Berlin.
8.2 Für den Fall, daß der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Sitz von marketingmensch als Gerichtsstand vereinbart.
8.3 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. An ihre Stelle tritt die Regelung, die den Absichten der Vertragsparteien bei Vertragsschluß entspricht.
8.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Berlin, Februar 2007
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